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Allgemeine Themen / 18. Mai 2021

Ist ein Nachtrag im Gerüstbau gerecht?

Nachtrag

Ist ein Nachtrag im Gerüstbau gerecht?

Wer das günstigste Gerüst anbietet, der bekommt den Auftrag! Das ist in achtzig Prozent der Fälle so. Daran hat sich seit den 1980er Jahren, als ich meine Berufslaufbahn im Gerüstbau begonnen habe, nichts geändert! Leider! Es zeigt, dass öffentliche, private und gewerbliche Auftraggeber in mehr als dreißig Jahren nichts dazu gelernt haben: Das günstigste Angebot ist das Beste!

Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass Gerüste vor allem eins sein bieten müssen: Sicherheit für die Menschen, die darauf arbeiten! Ich frage mich, wie viel ist manchem Auftraggeber ein Menschenleben wert? Es liegt auf der Hand: Wenn ich Gerüste anbiete, die den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen, ist das aufwändig und kostet mehr.

Von Walter Stuber

Hauptsache: Billig!?

Das ist ein Grund, warum wir uns nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben. Viel zu oft haben wir in den Absageschreiben gelesen, dass wir kein „wirtschaftliches Angebot“ abgegeben hätten! Was bedeutet „Wirtschaftlichkeit“, wenn es um die Sicherheit von Menschen geht? Für mich gibt es da kein Entweder/Oder! Unsere Gerüste müssen sicher sein. Punkt! Deshalb haben wir in unserem Unternehmen die Projektleiter nie dazu angehalten Aus- und Weiterbildungen zum Nachtrags-management zu machen. So etwas gibt es bei uns nicht!

Wir geben einen auskömmlichen, fairen und in den meisten Fällen pauschalen Preis in unseren Angeboten an. Der Kunde kann damit rechnen und sicher sein, dass die Gerüstbau-Arbeiten am Ende der Bauzeit sich nicht verdoppelt oder verdreifacht haben. Hin und wieder kommt es auch mal vor, dass es einen Nachtrag gibt, wenn sich Veränderungen in Absprachen, Vorplanungen oder den Bauabläufen ergeben. Aber wir planen so etwas nicht schon in der Angebotsphase mit ein.

Qualität hat ihren Preis

Wir sind öfters mit unseren Angeboten gegenüber unseren Gerüstbau-Mitbewerbern zwischen zehn und dreißig Prozent teurer. In den Auftragsverhandlungen fragen wir dann gezielt, was wir von dem, was wir anbieten, weglassen dürfen/sollen, um näher an den günstigeren Preis heranzukommen. Dieses „Weglassen“ darf aber nie auf Kosten der Sicherheit gehen.

Die meisten unserer Kunden schätzen unsere Offenheit und Ehrlichkeit! Mit vielen haben wir langjährige Geschäftsverbindungen, teils sogar auf freundschaftlicher Basis. Sie vertrauen uns und wir kommen ins Geschäft. Wir haben aber auch schon erlebt, dass Kunden ein anderes, auf den ersten Blick günstigeres Angebot, angenommen haben. Nicht selten kamen sie mit dem nächsten Auftrag wieder zu uns zurück, weil sie gemerkt hatten, dass wir Sicherheit und Qualität bieten.

Arbeitssicherheit an allererster Stelle

Ich wünsche mir, dass ein Umdenken stattfindet und Auftraggeber von Gerüstbau-Leistungen nicht nur nach dem billigsten Angebot suchen, sondern dass an erster Stelle die Sicherheit steht. Die Einhaltung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 sollte immer eingefordert werden! Gerüstbauunternehmen müssten meiner Meinung nach dazu verpflichtet werden, Pauschalverträge anzubieten, damit jegliches Nachtragsmanagement ausgeschlossen wird.

Für mich steht die Sicherheit derjenigen, die auf dem Gerüst arbeiten, immer an allererster Stelle. Wir halten uns jederzeit an alle Vorgaben des TRBS 2121, auch wenn wir aufgrund höherer Kosten den ein oder anderen Auftrag nicht bekommen. Aber, glauben Sie mir: Ich kann dadurch besser und ruhiger schlafen!