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Allgemeine Themen / 18. Mai 2021

Ist ein Nachtrag im Gerüstbau gerecht?

Nachtrag

Ist ein Nachtrag im Gerüstbau gerecht?

Wer das günstigste Gerüst anbietet, der bekommt den Auftrag! Das ist in achtzig Prozent der Fälle so. Daran hat sich seit den 1980er Jahren, als ich meine Berufslaufbahn im Gerüstbau begonnen habe, nichts geändert! Leider! Es zeigt, dass öffentliche, private und gewerbliche Auftraggeber in mehr als dreißig Jahren nichts dazu gelernt haben: Das günstigste Angebot ist das Beste!

Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass Gerüste vor allem eins sein bieten müssen: Sicherheit für die Menschen, die darauf arbeiten! Ich frage mich, wie viel ist manchem Auftraggeber ein Menschenleben wert? Es liegt auf der Hand: Wenn ich Gerüste anbiete, die den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen, ist das aufwändig und kostet mehr.

Von Walter Stuber

Hauptsache: Billig!?

Das ist ein Grund, warum wir uns nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben. Viel zu oft haben wir in den Absageschreiben gelesen, dass wir kein „wirtschaftliches Angebot“ abgegeben hätten! Was bedeutet „Wirtschaftlichkeit“, wenn es um die Sicherheit von Menschen geht? Für mich gibt es da kein Entweder/Oder! Unsere Gerüste müssen sicher sein. Punkt! Deshalb haben wir in unserem Unternehmen die Projektleiter nie dazu angehalten Aus- und Weiterbildungen zum Nachtrags-management zu machen. So etwas gibt es bei uns nicht!

Wir geben einen auskömmlichen, fairen und in den meisten Fällen pauschalen Preis in unseren Angeboten an. Der Kunde kann damit rechnen und sicher sein, dass die Gerüstbau-Arbeiten am Ende der Bauzeit sich nicht verdoppelt oder verdreifacht haben. Hin und wieder kommt es auch mal vor, dass es einen Nachtrag gibt, wenn sich Veränderungen in Absprachen, Vorplanungen oder den Bauabläufen ergeben. Aber wir planen so etwas nicht schon in der Angebotsphase mit ein.

Qualität hat ihren Preis

Wir sind öfters mit unseren Angeboten gegenüber unseren Gerüstbau-Mitbewerbern zwischen zehn und dreißig Prozent teurer. In den Auftragsverhandlungen fragen wir dann gezielt, was wir von dem, was wir anbieten, weglassen dürfen/sollen, um näher an den günstigeren Preis heranzukommen. Dieses „Weglassen“ darf aber nie auf Kosten der Sicherheit gehen.

Die meisten unserer Kunden schätzen unsere Offenheit und Ehrlichkeit! Mit vielen haben wir langjährige Geschäftsverbindungen, teils sogar auf freundschaftlicher Basis. Sie vertrauen uns und wir kommen ins Geschäft. Wir haben aber auch schon erlebt, dass Kunden ein anderes, auf den ersten Blick günstigeres Angebot, angenommen haben. Nicht selten kamen sie mit dem nächsten Auftrag wieder zu uns zurück, weil sie gemerkt hatten, dass wir Sicherheit und Qualität bieten.

Arbeitssicherheit an allererster Stelle

Ich wünsche mir, dass ein Umdenken stattfindet und Auftraggeber von Gerüstbau-Leistungen nicht nur nach dem billigsten Angebot suchen, sondern dass an erster Stelle die Sicherheit steht. Die Einhaltung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 sollte immer eingefordert werden! Gerüstbauunternehmen müssten meiner Meinung nach dazu verpflichtet werden, Pauschalverträge anzubieten, damit jegliches Nachtragsmanagement ausgeschlossen wird.

Für mich steht die Sicherheit derjenigen, die auf dem Gerüst arbeiten, immer an allererster Stelle. Wir halten uns jederzeit an alle Vorgaben des TRBS 2121, auch wenn wir aufgrund höherer Kosten den ein oder anderen Auftrag nicht bekommen. Aber, glauben Sie mir: Ich kann dadurch besser und ruhiger schlafen!

Aus dem Gerüstbauer-Leben / 19. September 2017

Pilotprojekt: Das Büro auf der Straße

Je weiter die betreuten Projekte im ganzen Bundesgebiet verstreut liegen, desto mehr Zeit verbringen Projektleiter auf deutschen Autobahnen. Bahn und Fluglinien erkannten daher schon früh die Notwendigkeit für rollende Arbeitsplätze. Ob so eine Lösung auch für Unternehmen möglich ist, die auf die Mobilität im eigenen Auto angewiesen sind, wollen wir in den kommenden Monaten mit einem Pilotprojekt klären.

Projektdetails

Rund zwei bis drei Tage die Woche ist Projektleiter Ingolf Stuber unterwegs zu Projekten in Süd- und Westdeutschland. Diese Zeit zählte bisher als verlorene Bürozeit und musste meist an Abenden und Wochenenden nachgearbeitet werden. Auf Empfehlung des mehrfach ausgezeichneten Autors und Vortragsredners Hermann Scherer testen wir die Möglichkeiten, die ein Fahrzeug mit Zulassung für Arbeiten während der Fahrt und entsprechendem Chauffeur besitzt.

Aus diesem Grund ist Ingolf Stuber seit dem 29.08.2017 in dem Testfahrzeug der Firma Gruma unterwegs, einem V-Klasse Kleinbus von Mercedes Benz. In ihm ist Arbeiten am Schreibtisch, am Laptop oder am Telefon möglich, ohne die Sicherheit im Straßenverkehr zu beeinträchtigen.

Evaluation ist das Ziel

Ziel des Pilotprojektes besteht in der Evaluation von drei bestimmenden Faktoren. Zum einen wollen wir sehen, wie der Mensch mit den veränderten Arbeitsbedingungen zurechtkommt. Kann sich Ingolf Stuber am rollenden Arbeitsplatz auf Projekte vorbereiten, Blogbeiträge für die Firmenseiten verfassen und Telefonate mit Kunden führen?

Und wie sehen die technischen Details aus? Steht ausreichend Platz zum Ausbreiten von Bauplänen und genügend Strom für Laptop und Handy zur Verfügung? Ist telefonische Büroarbeit in wechselnden Funkzellen eine vertretbare Alternative? Und kann der Laptop während der Fahrt eine sichere Verbindung zum Firmen-Server aufrecht halten?

Der wichtigste Aspekt stellt jedoch die Wirtschaftlichkeit dar, denn der Gewinn an Produktivität muss die Kosten für Fahrzeug und Chauffeur aufwiegen. Nur so rechnet sich die Umstellung auf ein rollendes Büro. Mit Spannung erwarten wir die Antworten auf all diese Fragen.

Ersteindruck

Der erste Eindruck, den Ingolf Stubers neuer Arbeitsplatz abgibt, hat sich bisher als sehr positiv herausgestellt. Besonderes Lob fand dabei das Fahrverhalten der Mercedes V-Klasse, so dass unser Projektleiter voller Zuversicht in die Zukunft sieht. Als nächster Test stehen vor allem technische Aspekte der IT-Infrastruktur an. Wir halten Sie auf dem Laufenden.