Allgemeine Themen / 12. Juli 2022

Behindert ist nicht gleich behindert?

Walter Stuber auf einem Behinderten Parkplatz

„Das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden.“ Diesen Rat gab der römische Dichters Horaz schon vor mehr als 2000 Jahren. Nach diesem Prinzip arbeite ich heute noch gerne, wie jetzt Ende Mai.  Am 29. hatte ich ein Arbeitsessen in Köln geplant. Zwei Tage später, am 31. Mai, waren mein Kompagnon Dirk Eckart und ich mit unseren Frauen ebenfalls in Köln zur Verleihung des Deutschen Baupreises 2022.

Den Tag zwischen den dienstlichen Terminen wollten meine Frau Burgunda und ich für eine Fahrradtour entlang des Rheins nach Bonn nutzen. Es war uns zu stressig im Berufsverkehr vom Hotel aus zu starten, deshalb wählten wir einen Park & Ride Parkplatz als Ausgangspunkt. Laut Information im Internet sollte der noch genügend Parkkapazitäten bereithalten. Als wir um 9 Uhr dort ankamen, wurden wir eines Besseren belehrt. Der Parkplatz war übervoll! Nach der zweiten Runde auf der Suche nach einer Parklücke, haben wir uns entschlossen, den letzten freien Behindertenparkplatz anzusteuern.

Kein Anrecht auf Parkausweis

Ich weiß, dass man hier nur parken darf, wenn man einen blauen Behindertenparkausweis besitzt. Den habe ich nicht, trotz meiner starken Gehbehinderung durch die Erbkrankheit HSP. Weitere Strecken zu Fuß schaffe ich nicht ohne meine Gehhilfen. Dass ich noch nicht im Rollstuhl sitze, habe ich meinem eisernen Willen zu verdanken. In meinem Behindertenausweis wird eine 90 prozentige Behinderung bescheinigt, mit dem Kennzeichen G.

Aber das interessiert die zuständige Behörde in Mittelsachsen, die für die Vergabe der Ausweise zuständig ist, leider überhaupt nicht. Auf mehrmaliges Nachfragen bekam ich hier immer die Antwort, dass ich, solange ich nicht im Rollstuhl sitzen würde, kein Anrecht auf die blaue Karte hätte. Mir kommt es so vor, dass behindert nicht gleich behindert ist.

Geltendes Recht und gefühltes Unrecht

Deshalb wollte ich es hier in Köln mal draufankommen lassen und legte meinen rotgrünen Behindertenausweis auf das Armaturenbrett. Gut sichtbar die 90 % Behinderung und das G, in der Hoffnung, dass die Kontrolleure gnädig sein würden. Als wir von unserer Fahrradtour zurückkamen, klemmte eine Verwarnung unter dem Scheibenwischer. Ich war erleichtert. Damit konnte ich leben. Aber zu früh gefreut. Zwei Wochen später kam der Bußgeldbescheid in Höhe von 55 Euro.
Ordnungswidrigkeitenanzeige
Das ärgerte mich total. Mit dem Geld hätte ich wirklich etwas Sinnvolleres machen können. Ich hätte doch besser nach einem anderen Parkplatz gesucht. Ich wusste doch genau, dass laut geltendem Recht, nur Fahrzeuge mit dem blauen Ausweis diesem Platz stehen dürfen. Den habe ich aus den genannten Gründen bisher nicht in Mittelsachsen genehmigt bekommen. Das finde ich wirklich ungerecht! Was Recht nach dem Gesetz ist, kann trotzdem persönlich als Unrecht empfunden werden. Vielleicht ändert sich die Sicht des Amtes ja doch irgendwann nochmal und ich bekomme den blauen Parkausweis. Ich gebe die Hoffnung nicht auf.

Wenn Sie auch schon erlebt haben, dass geltendes Recht für einen selber eher Unrecht ist, dann schreiben Sie einen Kommentar oder schicken Sie mir eine Mail.

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