Alle Beiträge von Walter Stuber

Auszubildende/r /

Auszubildende des Gerüstbau-Handwerk

Eine der Aufgaben, die ich sehr gerne mache, ist das Lesen der Berichtshefte. Hier erfährt man sehr schnell, welche Gerüstbau-Kolonnenführer gute Ausbilder sind. Das Berichtsheft hält für jeden Tag fünf Zeilen bereit. Einige der Auszubildenden nutzen davon gerade mal die Zeile „Gerüst auf.“ Solche Berichtshefte gehen sofort wieder zurück, um mit mehr Leben gefüllt zu werden.

Einige unserer zehn Auszubildenden im Gerüstbau-Handwerk reichten das Berichtsheft erst kurz vor der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung ein, um ohne weitere Kontrolle die nötigen Unterschriften zu erhalten. Ein kleiner Trick mit großer Wirkung hat dieses Verhalten jedoch erfolgreich abgestellt: Ist das Berichtsheft nicht pünktlich drei Tage vor der Lohnzahlung im Büro, so erfolgt die Lohnzahlung erst dann, wenn das ordnungsgemäße Berichtsheft vorliegt. Nach ein, zwei Monaten klappte die Pflege der Berichtshefte reibungslos. Jetzt sind alle zufrieden: Ausbilder, Geschäftsleitung und Auszubildende.

Berufskrankheit / 13. November 2012

Auch ein Geschäftsführer sollte auf seine Gesundheit achten

Zweimal in der Woche nehme ich mir vor Arbeitsbeginn etwas Zeit und gehe in das Reha-Zentrum nach Roßwein. Dort führe ich eine halbe Stunde unter Anleitung Gymnastikübungen aus.

Die ständige Büroarbeit und die lange Autofahrten zu Kundenterminen in ganz Deutschland lassen die Muskeln verkümmern. Da ist es eine wahre Wohltat, dem entgegen wirken zu können.

Nach Beratung mit unserem Steuerberater und der Bundesinnung des Gerüstbau-Handwerkes haben wir herausgefunden, dass bis zu 500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an die Gerüstbauer und andere Angestellte gezahlt werden können, um die Teilnahme an Gymnastikkursen zu ermöglichen.

Aus dem Gerüstbauer-Leben /

Die Arbeitszeiten der Gerüstbauer

Für Gerüstbauer ist im Sommer um 6:00 Uhr Arbeitsbeginn. In diesen Monaten beträgt die tägliche Arbeitszeit in der Regel zehn Stunden. Lediglich Freitags verkürzt sich die Arbeitszeit auf fünf Stunden.

Laut Rahmentarifvertrag haben die Gerüstbauer eine 39 Stunden-Woche. Dabei kann ein Stundenkonto für die Wintermonate angelegt werden. In dieser Zeit beginnt die Arbeit auch erst um 7:00 Uhr.