Allgemeine Themen

Allgemeine Themen / 16. Juni 2013

Darf ein Gerüstbau – Unternehmer im Sommer Urlaub machen

Darf man als Unternehmer eines Gerüstbau-Unternehmens zu einer Zeit in den Urlaub gehen, in der die Baubranche boomt? Meiner Meinung nach auf jedem Fall! Unsere Mitarbeiter benötigen ebenso wie alle anderen ihren Sommer-Urlaub. Oftmals gibt es schulpflichtige Kinder oder Enkel. Darüber hinaus möchte man nicht unbedingt 10 Stunden im Flugzeug verbringen müssen, um im Winter etwas sommerliche Wärme zu bekommen.

Für Unternehmer eines Einzelunternehmens gestaltet sich die Urlaubsplanung oftmals schwierig. In unserem Unternehmen mit zwei Geschäftsführern gibt es da schon mehr Möglichkeiten. Wichtig ist hierbei vor allem, dass man in der zweiten Reihe Personal hat, dem man vertrauen kann. Dann steht, mit der nötigen Unterschriftvollmacht; auch für den Geschäftsführer nichts im Wege, einen schönen Urlaub mit der Familie zu verbringen.

Walter Stuber

www.spezialgeruestbau.de

Kleiner Konstruktionsfehler – große Wirkung

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Kleiner Konstruktionsfehler in der Spezialgerüstbau-Montage mit folgenschwerer Wirkung:

Bei der Montage des Fahrwagens für die Sanierung der Brückenunterseite hatte man, wie gewohnt, in der Fahrrolle begonnen, das Spezialgerüst zu montieren. Diese Vorgehensweise wird auch in allen Aufbau- und Verwendungsanleitungen, Zulassungen und Fachregeln standardmäßig vorgeschrieben.

Beim Verschieben der Konstruktion hatte man nun jedoch festgestellt, das die Fahrrolle im Anfangsstück eindeutig zu viel Spiel hat. Daher ging die Fußspindel in Schieflage und brach am Schweißpunkt ab. Nur durch den Rückbau der unteren Plattform und mit Hilfe eines Autokrans konnten die Anfangsstücke entfernt werden.

Im neuen Anlauf wurde dann nicht mehr auf das gewohnte Anfangsstück mit Riegeln gesetzt. Stattdessen wurden entsprechende Querrohre zur Aussteifung eingesetzt. Der neue Lösungsansatz war erfolgreich und das Problem war gelöst! Wieder bin ich um eine Erfahrung reicher.

Erfolgreich Altertum mit Gerüstbau bewahren

An dieser Stelle möchten wir Ihnen den Aussichtsturm bei Böhrigen, der sich in der Gemeinde Striegistal befindet, vorstellen. Für dieses besondere Kulturdenkmal wurde im Frühjahr 2009 der Verein „Aussichtsturm Striegistal“ gegründet. Zweck dieser Einrichtung ist es, das Bauwerk für die Öffentlichkeit zu erhalten und nutzbar zu machen. Bis dato war der Turm sehr baufällig und konnte nicht betreten werden.

Die Aktivitäten des Vereins waren erfolgreich: Das Baudenkmal wurde restauriert und ist seit dem 02. Juli 2011 auch wieder für interessierte Besucher geöffnet. Wir, von der Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH konnten ebenfalls mit einer großzügigen Spende dazu beitragen: Im Zuge der Sanierung stellten wir mietfrei ein Gerüst aus unserem Hause, um den Erhalt dieses besonderen Bauwerks zu unterstützen.

http://aussichtsturm-striegistal.de/index.html